{"id":6912,"date":"2019-07-05T14:47:01","date_gmt":"2019-07-05T12:47:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.exte.de\/schalungszubehoer\/?page_id=6912"},"modified":"2025-07-03T08:59:34","modified_gmt":"2025-07-03T06:59:34","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.exte.de\/schalungszubehoer\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-post\" data-elementor-id=\"6912\" class=\"elementor elementor-6912\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-12c4eea3 elementor-section-height-min-height elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-items-middle\" data-id=\"12c4eea3\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-background-overlay\"><\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-63d5e51a\" data-id=\"63d5e51a\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-5db1545c elementor-widget-divider--view-line elementor-invisible elementor-widget elementor-widget-divider\" data-id=\"5db1545c\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;_animation&quot;:&quot;fadeInLeft&quot;,&quot;_animation_delay&quot;:0}\" data-widget_type=\"divider.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-divider\">\n\t\t\t<span class=\"elementor-divider-separator\">\n\t\t\t\t\t\t<\/span>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-62b7ed24 elementor-invisible elementor-widget elementor-widget-html\" data-id=\"62b7ed24\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;_animation&quot;:&quot;fadeInRight&quot;,&quot;_animation_delay&quot;:0}\" data-widget_type=\"html.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"startseiten-header\">\n<h1>AGB<\/h1>\n\n<\/div>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-44e6226 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"44e6226\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-ade2c63\" data-id=\"ade2c63\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-9f40f6a elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"9f40f6a\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2><h3>1. Allgemeine Bestimmungen<\/h3><p>Diese Verkaufbedingungen gelten gegen\u00fcber Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und \u00f6ffentlich rechtlichen Sonderverm\u00f6gens. Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer nicht ausdr\u00fccklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich und haben keine G\u00fcltigkeit, auch wenn ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprochen wird. Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die Bedingungen des Auftragnehmers zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.<\/p><h3>2. Preis<\/h3><p>Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die Angebote haben G\u00fcltigkeit nur in schriftlicher Form. Die genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unver\u00e4ndert bleiben. Die angebotenen Preise verstehen sich als Euro-Nettopreise ausschlie\u00dflich Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Sie gelten ab Werk, falls nicht anderes vereinbart ist.<\/p><h3>3. Zeichnungen und Beschreibungen<\/h3><p>An zugestellten Entw\u00fcrfen, Zeichnungen und Werkzeugen, insbesondere Profilen, wird das Recht der Alleinherstellung beansprucht. Die Ausf\u00fchrung und Nachahmung durch Dritte bedarf der urheberrechtlichen Genehmigung<br \/>des Auftragnehmers. Der Auftraggeber \u00fcbernimmt die Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass die Herstellung, Lieferung von Gegenst\u00e4nden, die nach seinen Angaben gefertigt werden, nicht Schutzrechte Dritter verletzten. Formen, Schablonen und sonstige Vorrichtungen sowie Zeichnungen oder technische Unterlagen \u00fcber die zu liefernde Ware oder ihre Herstellung bleiben das alleinige Eigentum des Auftragnehmers, auch dann, wenn dem Auftraggeber hierf\u00fcr Kosten berechnet werden.<\/p><h3>4. Auftragsannahme- Bestellung- Auftragserteilung<\/h3><p>Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bestellung vom Auftragnehmer schriftlich best\u00e4tigt wurde. Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen des Auftrags \u2013 verursacht durch den Auftraggeber \u2013 berechtigen den Auftragnehmer zur entsprechenden \u00c4nderung der dadurch beeinflussten Vertragskondition. Alle \u00c4nderungen bed\u00fcrfen ebenfalls der schriftlichen Best\u00e4tigung. Werden dem Auftragnehmer nachtr\u00e4gliche Umst\u00e4nde bekannt, die die Solvenz des Auftraggebers fraglich erscheinen lassen, kann er die weitere Bearbeitung des Auftrags sowie die Auslieferung von einer Vorauszahlung abh\u00e4ngig machen oder angemessene Sicherheit verlangen.<\/p><h3>5. Ausf\u00fchrung<\/h3><h3>5.1. Einwilligung in die technischen Daten durch den Auftraggeber<\/h3><p>Dem Auftraggeber vom Auftragnehmer vorgelegten Ausf\u00fchrungsvorlagen sind vom Auftraggeber auch bez\u00fcglich aller f\u00fcr die Verwendung wesentlichen und geforderten Eigenschaften zu pr\u00fcfen. Der Auftraggeber hat die Unterlagen, zum Zeichen der Einwilligung, unterschrieben zur\u00fcckzusenden. Sind Berichtigungen erforderlich, so m\u00fcssen diese deutlich kenntlich gemacht werden. Der Auftragnehmer haftet nicht f\u00fcr etwaige erkennbare M\u00e4ngel, die der Auftraggeber bei der Pr\u00fcfung \u00fcbersehen oder nicht beanstandet hat, es sei denn, der Auftragnehmer hat diese M\u00e4ngel arglistig verschwiegen.<\/p><h3>5.2. Toleranzen<\/h3><p><strong>5.2.1.<\/strong> Abbildungen, Ma\u00dfe und Zeichnungen sowie sonstige Beschaffenheitsangaben, welche in Preislisten, Katalogen usw. ausgewiesen sind, stellen nur branchen\u00fcbliche Ann\u00e4hrungswerte dar. Proben und Muster sind nur ann\u00e4hernde Anschauungsst\u00fccke f\u00fcr Abmessung, Qualit\u00e4t und sonstige Eigenschaften. Angaben unsererseits \u00fcber Eigenschaften, Ma\u00dfe, Verwendungszweck usw. sind blo\u00dfe Beschreibungen und enthalten keine Eigenschaftszusicherung.<\/p><p><strong>5.2.2.<\/strong> Im Falle technisch bedingter Notwendigkeit bleibt es uns vorbehalten, die bestellte Ware mit Abweichungen in Beschaffenheit, Abmessungen und sonstigen Eigenschaften zu liefern. Abweichungen berechtigen nicht zur Beanstandung der Lieferungen, soweit die \u00c4nderungen keine erhebliche Beeintr\u00e4chtigung der Verwendbarkeit der Produkte herbeif\u00fchren.<\/p><p><strong>5.2.3.<\/strong> Die Ermittlung des Verpackungsinhalts (St\u00fcckzahlen) erfolgt durch Wiegen. Die festgestellten Gewichte sind unverbindliche Richtwerte f\u00fcr die Versandkostenermittlung. Grunds\u00e4tzlich ist der Auftragnehmer berechtigt, produktbedingte \u00dcber- und Unterlieferungen von bis zu 10 % vorzunehmen. Der Auftraggeber hat grunds\u00e4tzlich die tats\u00e4chlich gelieferte Menge zu bezahlen.<\/p><h3>6. Lieferung<\/h3><p>Versandbereit gemeldete Ware ist vom Auftraggeber unverz\u00fcglich zu \u00fcbernehmen. Andernfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers zu lagern. Mit der \u00dcbergabe an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtf\u00fchrer bzw. mit Beginn der Lagerung, sp\u00e4testens jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers, geht die Gefahr auf den Auftraggeber \u00fcber, u. z. auch wenn der Auftragnehmer die Anlieferung \u00fcbernommen hat. Teillieferungen sind grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt. Jede Teillieferung gilt als besonderes Gesch\u00e4ft. Die Erf\u00fcllung oder Nichterf\u00fcllung einer Teillieferung ist ohne Einfluss auf andere Teillieferungen. Kann vom Auftragnehmer abgesehen werden, dass die Ware nicht innerhalb der Lieferfrist geliefert werden kann, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverz\u00fcglich und schriftlich davon in Kenntnis setzen, ihm die Gr\u00fcnde hierf\u00fcr mitteilen sowie nach M\u00f6glichkeit den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt nennen. Betriebsst\u00f6rungen sowohl im eigenen Betrieb als auch im fremden Betrieb von denen die Herstellung oder der Transport wesentlich abh\u00e4ngig sind, entbinden schadenersatzlos von der Einhaltung der Lieferfrist, soweit nicht rechtzeitig oder nur unter unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Aufwendungen Abhilfe geschaffen werden kann. Als Betriebsst\u00f6rung in diesem Sinne gelten alle Hemmnisse schwerwiegender Art, die der Auftragnehmer bei objektiver Betrachtungsweise weder verschuldet hat, noch vorhersehen konnte, insbesondere allgemeine Rohstoff- und Energieknappheit, Verkehrsengp\u00e4sse, beh\u00f6rdliche Eingriffe, Arbeitsk\u00e4mpfe, Krieg und Aufruhr sowie alle ausgedehnteren Br\u00e4nde. Vorstehender Absatz gilt sinngem\u00e4\u00df wenn der Auftragnehmer trotz kongruenten Deckungskaufs nicht rechtzeitig und richtig vom Vorlieferanten beliefert wird. Bei h\u00f6herer Gewalt, Arbeitsk\u00e4mpfen, Unruhen, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen<br \/>unserer Lieferanten und sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen sind die Vertragspartner verpflichtet, im Rahmen des zumutbaren, unverz\u00fcglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtung, den ver\u00e4nderten Verh\u00e4ltnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Verz\u00f6gert sich die Lieferung durch die vorbenannten Umst\u00e4nde oder durch ein Handeln oder Unterlassen des Auftraggebers, wird eine den Umst\u00e4nden angemessene Verl\u00e4ngerung der Lieferfrist gew\u00e4hrt. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbest\u00e4tigung, \u00c4nderungen des Auftrags, welche die Fertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit mit Best\u00e4tigung der \u00c4nderung. Der Auftraggeber ist zum R\u00fccktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn der Auftragnehmer die Nichteinhaltung des Liefertermins zu vertreten hat und der Auftraggeber dem Auftragnehmer erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Der Ersatz mittelbarer Sch\u00e4den z. B. wegen entgangenen Gewinns oder Deckungskauf ist bei Leistungsst\u00f6rungen ausgeschlossen. Die Abnahme hat gem\u00e4\u00df den vertraglichen Vereinbarungen zu erfolgen. Verz\u00f6gert sich die Abnahme ist der Auftragnehmer berechtigt, die dadurch entstehenden Kosten zu berechnen. Wird die Abnahme durch den Auftraggeber verz\u00f6gert, so werden ihm die durch die Lagerung entstandenen Kosten bei Lagerung im Werk des Auftragnehmers mindestens jedoch \u00bd v. H. des Rechnungsbetrages f\u00fcr jeden Monat berechnet. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig \u00fcber den Liefergegenstand zu verf\u00fcgen und den Auftragnehmer mit angemessen verl\u00e4ngerter Frist zu beliefern.<\/p><h3>7. Eigentumsvorbehalt<\/h3><p>Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erf\u00fcllung aller Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Auftragnehmer und bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor, \u00a7 449 BGB. Der Auftraggeber tritt alle Kaufpreisforderungen gegen seine Abnehmer aus dem Verkauf der ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware mit Abschluss des Vertrages zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber an den Auftragnehmer in H\u00f6he des zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbarten Kaufpreises der Vorbehaltsware (zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer) zur Sicherheit ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Zur Einziehung dieser abgetretenen Forderung ist der Auftraggeber erm\u00e4chtigt, solange er nicht in Zahlungsverzug gegen\u00fcber dem Auftragnehmer ist. Unber\u00fchrt hiervon bleibt die Befugnis des Auftragnehmers, die Forderungen selbst einzuziehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer auf Verlangen die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen sowie den Schuldnern die Abtretung schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu verpf\u00e4nden oder Dritten zur Sicherheit zu \u00fcbereigenen. Pf\u00e4ndung oder sonstige Eingriffe durch Dritte hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverz\u00fcglich schriftlich mitzuteilen. Bei Pflichtverletzung des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer nach erfolglosem Ablauf einer dem Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum R\u00fccktritt und zur R\u00fccknahme berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen \u00fcber die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unber\u00fchrt. Der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Der Auftragnehmer ist zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Antrag auf Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens \u00fcber das Verm\u00f6gen des Auftraggebers gestellt wird. Wird die Ware gemeinsam mit anderen Waren, die dem Auftragnehmer nicht geh\u00f6ren, verkauft, so gilt die Forderung des Auftraggebers gegen seine Abnehmer in H\u00f6he der zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbarten Kaufpreisforderungen mit Abschluss des jeweiligen Liefervertrages als erstrangig an den Auftragnehmer abgetreten u. z. in H\u00f6he seiner Forderungen aus der gelieferten Ware. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch bis zur Tilgung anderer Forderungen des Auftragnehmers (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Etwaige Sicherheiten gibt der Auftragnehmer frei, sofern die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % \u00fcbersichert sind. Werden die Waren des Auftragnehmers mit<br \/>anderen beweglichen Gegenst\u00e4nden zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt oder ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so \u00fcbertr\u00e4gt der Auftraggeber dem Auftragnehmer anteilm\u00e4\u00dfig das Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm geh\u00f6rt. Der Auftraggeber verwahrt das Eigentum oder Miteigentum f\u00fcr den Auftragnehmer. F\u00fcr die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende Sache gilt im \u00dcbrigen das gleiche wie f\u00fcr Vorbehaltsware. \u00dcber Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, in die dem Auftragnehmer abgetretenen Forderungen oder in sonstige Sicherheiten hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverz\u00fcglich unter \u00dcbergabe der f\u00fcr eigene Interventionen notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch f\u00fcr Beeintr\u00e4chtigungen sonstiger Art. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und R\u00fccknahme des Liefergegenstandes durch den Auftragnehmer gelten nicht als R\u00fccktritt vom Vertrag.<\/p><h3>8. Zahlungsbedingungen<\/h3><p>Die Rechnungsstellung erfolgt fr\u00fchestens mit dem Abgang der Ware bzw. mit dem Zeitpunkt in dem sich der Auftraggeber in Abnahmeverzug befindet. Mangels anderer Vereinbarung sind alle Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung f\u00e4llig. Hat der Auftragnehmer unstreitig, teilweise fehlerhafte Ware geliefert, ist der Auftraggeber dennoch verpflichtet, die Zahlung f\u00fcr den fehlerfreien Anteil zu leisten, es sei denn, dass die Teillieferung f\u00fcr ihn nicht von Interesse ist. Im \u00dcbrigen kann der Auftragnehmer nur mit rechtskr\u00e4ftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenanspr\u00fcchen aufrechnen. Bei \u00dcberschreitung des Zahlungsziels ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he des Satzes in Rechnung zu stellen, den die Bank dem Auftragnehmer f\u00fcr Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in H\u00f6he von 8 % Punkten \u00fcber den jeweiligen Basiszinssatzes der Europ\u00e4ischen Zentralbank. Wechsel und Schecks werden nur nach Vereinbarung sowie nur erf\u00fcllungshalber und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der F\u00e4lligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Eine Gew\u00e4hr f\u00fcr rechtzeitige Vorlage des Wechsels und Schecks und f\u00fcr Erhebung von Wechselprotest wird ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer nach schriftlicher Mitteilung an den Auftraggeber die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtung bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen. Wenn nach Vertragsabschluss erkennbar wird, dass der Zahlungsanspruch des Auftragnehmers durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des Auftraggebers gef\u00e4hrdet wird, so kann die Leistung durch den Auftragnehmer verweigert werden und dem Auftraggeber eine angemessene Frist bestimmt werden, in welcher er Zug-um-Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung des Auftraggebers oder erfolglosem Fristablauf ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Wird eine wesentliche Verschlechterung der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Auftraggebers bekannt oder ger\u00e4t er mit der Zahlung oder Abnahme in Verzug, so steht dem Auftragnehmer das Recht zu, sofortige Bezahlung auch der noch nicht gelieferten Waren, der noch nicht f\u00e4lligen Rechnungen und der noch nicht f\u00e4lligen Wechsel und Schecks zu verlangen, soweit die Betr\u00e4ge durch auftragsgem\u00e4\u00dfe Aufwendungen des Auftragnehmers gedeckt sind.<\/p><h3>9. Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel der Lieferung<\/h3><p>Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschlie\u00dflich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls der Auftragnehmer nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. des Auftraggebers zu liefern haben, \u00fcbernimmt dieser das Risiko der Eignung f\u00fcr den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend f\u00fcr den vertragsgem\u00e4\u00dfen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs. Beanstandungen haben unverz\u00fcglich i. S. \u00a7 377 HGB zu erfolgen. Versteckte M\u00e4ngel sind nach der Entdeckung unverz\u00fcglich, ohne vermeidbare Verz\u00f6gerung zu r\u00fcgen. F\u00fcr Sachm\u00e4ngel, die durch ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, fehlerhafte Montage usw. durch den Auftraggeber oder Dritte, \u00fcbliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung entstehen, steht der Auftragnehmer ebenso wenig ein wie f\u00fcr Folgen unsachgem\u00e4\u00dfer und ohne Einwilligung des Auftragnehmers vorgenommener \u00c4nderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Auftraggebers oder Dritter. Gleiches gilt f\u00fcr M\u00e4ngel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zu geben, den ger\u00fcgten Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverz\u00fcglich an den Auftragnehmer zur\u00fcckzusenden. Wenn der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachkommt oder ohne die Zustimmung des Auftragnehmers \u00c4nderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert er etwaige Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche. Bei berechtigter fristgem\u00e4\u00dfer M\u00e4ngelr\u00fcge erfolgt durch den Auftragnehmer eine Nacherf\u00fcllung durch Lieferung von einwandfreiem Ersatz der beanstandeten Ware. Dem Auftraggeber steht es frei, bei Fehlschlagen der Nacherf\u00fcllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Das Recht des Auftraggebers, Anspr\u00fcche aus M\u00e4ngeln geltend zu machen, verj\u00e4hrt in allen F\u00e4llen in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz l\u00e4ngere Fristen zwingend vorschreibt.<\/p><h3>10. Sonstige Anspr\u00fcche, Haftung<\/h3><p>Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Anspr\u00fcche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Schadenersatzanspr\u00fcche wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverh\u00e4ltnis und aus unerlaubter Handlung. Der Auftragnehmer haftet deshalb nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Vor allem haften der Auftragnehmer nicht f\u00fcr entgangenen Gewinn oder sonstige Verm\u00f6genssch\u00e4den des Auftraggebers. Vorstehende Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer \u2013 au\u00dfer in F\u00e4llen des Vorsatzes oder der groben Fahrl\u00e4ssigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten des Auftragnehmers \u2013 nur f\u00fcr den vertragstypischen, vern\u00fcnftiger Weise, vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt ferner nicht in den F\u00e4llen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware f\u00fcr Personen oder Sachsch\u00e4den an privat genutzten Gegenst\u00e4nden gehaftet wird. Sie gilt auch nicht bei der Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit und beim Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Partner gegen Sch\u00e4den, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen. Die gesetzlichen Regelungen zur<br \/>Beweislast bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/p><h3>11. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht<\/h3><p>In Abh\u00e4ngigkeit der jeweiligen Auftragserteilung ist Erf\u00fcllungsort der Gesch\u00e4ftssitz des Auftragnehmers in Wipperf\u00fcrth, Nienburg oder K\u00f6then. Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr Leistungen, Lieferungen und Zahlungen, auch f\u00fcr Scheck- und Wechselklagen und sonstige Rechtsstreitigkeiten der Vertragspartner sind f\u00fcr Auftr\u00e4ge, die Nienburg oder K\u00f6then angehen, die sachlich zust\u00e4ndigen Gerichte im Amtsgerichtsbezirk Bernburg und Landgerichtsbezirk Dessau. Der Auftragnehmer hat das Recht, den Vertragspartner auch an einen anderen, f\u00fcr ihn nach \u00a7\u00a7 12 ff ZPO geltenden Gerichtsstand, zu verklagen. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.<\/p><h3>12. Sonstige Vereinbarungen<\/h3><p>Soweit in diesem Vertrag keine besondere Regelung getroffen ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages ber\u00fchren die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht. Sie haben nicht die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen sind so umzudeuten, dass der mit ihnen beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Ist eine Umdeutung nicht m\u00f6glich, sind die Vertragschlie\u00dfenden verpflichtet, eine Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung m\u00f6glichst nahe kommt.<\/p><h3>13. Zus\u00e4tzliche Hinweise<\/h3><p>S\u00e4mtliche Informationen entsprachen bei Katalogdruck dem aktuellen Stand der Technik und wurden nach bestem Wissen und Gewissen aufbereitet. EXTE \u00fcbernimmt keine Garantie f\u00fcr die Korrektheit und Vollst\u00e4ndigkeit der Informationen. \u00c4nderungen, Irrt\u00fcmer sowie Satz- und Druckfehler bleiben vorbehalten. Die Verwendung von Text oder Abbildungen ist nur mit ausdr\u00fccklicher Genehmigung der EXTE GmbH erlaubt.<\/p><h3>Hinweispflicht nach \u00a736 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz)<\/h3><p>Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen 1. Allgemeine Bestimmungen Diese Verkaufbedingungen gelten gegen\u00fcber Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und \u00f6ffentlich rechtlichen Sonderverm\u00f6gens. Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. 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